Montag, 11. Mai 2015






Jugendliche "ohne Heimat" in Italien

Es reicht nicht aus, in einem Land geboren zu sein um die Staatsbürgerschaft zu erhalten.Zumindest, wenn man Eltern hat, die Immigranten sind. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft ist auch immer noch nach einem Gesetz geregelt, welches 1992 verabschiedet wurde. Zu dieser Zeit war Italien aber mehr Aus- als Einwanderungsland. Jetzt ist es nun also so, dass ein Jugendlicher keine italienische Staatsbürgerschaft bekommt, bis er 19 Jahre alt geworden ist und zusätzlich noch ohne Unterbrechung in Italien gelebt haben muss. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es da zu Problemen kommt. Man wird von den Mitschülern ausgegrenzt mit dem Argument, dass man nicht dazu gehört. Das kann sehr verletzend sein und schürt noch dazu ein Identitätsproblem. In dem Land nicht anerkannt zu sein, indem man geboren wurde und noch dazu auf eine vermeintliche Herkunft reduziert zu werden, zu der man eigentlich keine Verbindung hat, führt zwangsläufig zu Schwierigkeiten. Da braucht man sich dann auch nicht wundern, dass sich diese Jugendlichen zu eigenen Gruppen zusammenschließen, um überhaupt irgendwo ein Zugehörigkeitsgefühl zu entwickeln. Es wird wohl Zeit ein Gesetz, das unter anderen Umständen geschlossen wurde als sie heute herrschen, zu ändern. In besonderer Weise sollte es auch neue Regelungen im Bezug auf die Staatsbürgerschaft für die in Italien geborenen Jugendlichen geben, die einen Migrationshintergrund haben. Das Fördern eines Gemeinschaftsgefühls sollte eine der wichtigsten Prioritäten werden.

Textquelle:
Callia, Raffaele et al. (2012): Organisation of asylum and migration policies in Italy. Roma: EMN.
S.22-33

Bildquelle:
http://www.niaf.org/wp-content/uploads/2013/09/featured-your-italian-passport.jpg?timestamp=1431216000041

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