Das Wort Eugenik stammt aus dem griechischen und bedeutet so viel wie
„von edler Abstammung“.
Unter Eugenik wird die Lehre der Verbesserung des biologischen
Erbguts der Menschheit verstanden. Ab dem 19. Jahrhundert wurde die
Eugenik ein neuer Zweig der modernen Wissenschaft mit dem Ziel,
erwünschte Eigenschaften von Menschen zu fördern („positive
Eugenik“), beziehungsweise unerwünschte Eigenschaften
weitmöglichst zu verhindern („negative Eugenik“).
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| Quelle: Universität Zürich |
Die Eugenik stellt ein kontroverses Thema der Biopolitk dar, da
zwischen „Überlegenheit“ und „Minderwertigkeit“ eines
Menschen unterschieden wird und ist vor allem in Deutschland aufgrund
des Missbrauchs der Nationalsozialisten mit einer negativen
Konnotation belegt. Ursprünglich sollte das eugenische Konzept
beispielsweise Erbkrankheiten verhindern, es wurde aber vom
nationalsozialistischen Regime in Deutschland zur „Rassensäuberung“
missbraucht. Während im Nationalsozialismus unter anderem das
sogenannte „Euthanisieprgramm“, also die systematische Ermordung
von Behinderten und Zwangssterilisationen Teil der eugenischen
Politik waren, so stellt zum Beispiel die Pränataldiagnostik mit
anschließendem Schwangerschaftsabbruch, wenn sich herausstellt, dass
das ungeborene Baby nicht gesund ist, ein kontroverses und heikles
Thema der heutigen Eugenik dar.
Um Unklarheiten vorzubeugen, muss erwähnt werden, dass mittlerweile
kaum noch von der Eugenik, sondern von der Genetik, also dem
Vererbungsvorgang als solchem, gesprochen wird. Da aber immer noch
zwischen „besserem“ und „schlechterem“ Lebens unterschieden
wird, stellt sich die Frage, inwieweit sich speziell die
Pränataldiagnostik von den früheren Prinzipien der Eugenik
abgrenzt. Ferner muss die Eugenik sich immer mit bioethischen Fragen
auseinandersetzen: Inwieweit darf der Mensch in die Schöpfung
eingreifen? Wo befindet sich die Grenze zwischen wünschenswerten und
unerwünschten Eigenschaften eines Menschen? Und wer entscheidet,
welche Eigenschaften erwünscht und unerwünscht sind?
Auch
kann man schon im deutschen Grundgesetz einen Widerspruch zu
eugenischen Prinzipien finden: „Die Würde des Menschen ist
unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.“ (Artikel 1).
Man
könnte sogar noch weiter gehen und Eugenik schon als eine Form von
Rassismus bezeichnen, da im Prinzip die Grunddimensionen von
Rassismus, also der Ausschluss von „anderem“, gegeben ist. Sicher
ist jedoch, dass die Eugenik bzw. Genetik hochgradig heikle Themen
sind und vorallem in der heutigen Zeit der immer fortschreitenden
Wissenschaft nicht an Bedeutung verlieren, sondern eher gewinnen wird.
(larah)
(larah)

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